Kosten und Erstattung

Die Kostenübernahme für eine Psychotherapie hängt von Ihrer Versicherungsart ab:

Private Krankenversicherung und Beihilfe

durch Frau Riefer und Frau Poukamissas

Die Beihilfe erstattet notwendige psychotherapeutische Leistungen durch approbierte Therapeut*innen meist problemlos. Da die Bedingungen bei einer privaten Krankenversicherung je nach Tarif jedoch unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen dennoch, sich vorab bei Ihrer Versicherung zu informieren, welche Leistungen übernommen werden und welche Unterlagen benötigt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP).

Selbstzahler:innen

durch Frau Riefer und Frau Poukamissas

Sie können die Therapie auch ohne die Beteiligung einer Krankenkasse in Anspruch nehmen. Ein Grund hierfür kann z.B. sein, wenn Sie nicht möchten, dass Diagnosen an Ihre Krankenkasse übermittelt werden. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn eine Verbeamtung angestrebt wird. Als Selbstzahler*in tragen Sie alle Kosten für die Therapie selbst. Die Abrechnung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung

durch Frau Riese und ggf. Frau Riefer

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie direkt von Ihrer Krankenkasse übernommen – vorausgesetzt, die behandelnde Therapeut*in verfügt über eine sogenannte Kassenzulassung. In unserer Praxisgemeinschaft hat aktuell nur Frau Riese eine solche Zulassung. Da der Bedarf für eine Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr derzeit sehr hoch ist, kann Frau Riese nur vereinzelte Vormittagstermine im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten.

Ihre gesetzliche Krankenkasse ist jedoch verpflichtet, auch die Kosten einer notwendigen psychotherapeutischen Behandlung durch eine Psychotherapeut*in ohne Kassenzulassung im Rahmen eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens zu übernehmen, wenn Sie innerhalb eines zumutbaren Zeitraums keinen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Psychotherapeut*in finden.

Weitere Informationen über die genauen Voraussetzungen und den Ablauf eines Antrags auf Kostenerstattung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse sowie über folgende Broschüren:

Gerne unterstützt Frau Riefer Sie bei der Antragsstellung.